ZWeR 2022, 243
Die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 2022/720 nebst Vertikal-Leitlinien – Kontinuität und Umbruch in der Vertriebspraxis
Contents
- I. Überblick
- II. Grundstruktur, Geltungszeitraum und Übergangsregelung
- III. Handelsvertreterprivileg
- 1. Abgrenzung zwischen „echten“ und „unechten“ Handelsvertreterverträgen
- 2. Eigentumserwerb des Handelsvertreters in Bezug auf die Vertragswaren
- 3. Rückgaberecht des Handelsvertreters in Bezug auf Lagerbestände auch weiterhin relevantes Kriterium?
- 4. Keine Präzisierung des Begriffs „unbedeutende" finanzielle oder wirtschaftliche Risiken
- 5. Methoden der Risikoübernahme durch den Unternehmer
- 6. Tätigkeit des Handelsvertreters für mehrere Unternehmer
- 7. Handelsvertreter mit Doppelprägung
- 8. Anwendung des Art. 101 Abs. 1 AEUV auf Handelsvertreterverträge
- IV. Dualer Vertrieb
- 1. Informationsaustausch im dualen Vertrieb
- 2. Anwendbarkeit der Vertikal-GVO auf bezweckte Beschränkungen
- 3. Personeller Anwendungsbereich/Franchising
- 4. Hybride Plattformen
- V. Preisbindung
- 1. Mindestwerbepreise (MAP)
- 2. Erfüllungsverträge (Fulfillment Contracts)
- 3. Preisüberwachung
- VI. Gebiets- und Kundenkreisbeschränkungen – Art. 4 lit. b) – f)
- 1. Grundstruktur
- 2. Legaldefinition aktiver und passiver Verkäufe
- 3. Mittelbare Gebiets-/Kundenkreisbeschränkungen
ZWeR 2022, 244
- 4. Niederlassungsklausel, Sprunglieferungsverbot, Bauteileklausel
- 4.1 Niederlassungsklausel
- 4.2 Beschränkung des Vertriebs durch Großhändler an Endverbraucher
- 4.3 Beschränkung des Vertriebs von zum Zwecke der Weiterverwendung gelieferter Teile an Wettbewerber des Anbieters
- 5. Besonderheiten bei Alleinvertriebssystemen
- 5.1 Beschränkung des Vertriebs in Alleinvertriebsgebiete/an Alleinvertriebs-Kundengruppen
- 5.2 Beschränkung des Vertriebs an nicht zugelassene Händler in Selektivvertriebsgebiete
- 6. Besonderheiten bei selektiven Vertriebssystemen
- 6.1 Verbot des Verkaufs an nicht zugelassene Händler im selektiven Vertriebsgebiet
- 6.2 Beschränkung des Vertriebs in Alleinvertriebsgebiete/an Alleinvertriebs-Kundengruppen
- 6.3 Beschränkung von Querlieferungen zwischen zugelassenen Händlern innerhalb eines selektiven Vertriebssystems
- 6.4 Keine Beschränkung von Verkäufen an Endverbraucher
- 7. Keine Kombination aus selektivem Vertrieb und Alleinvertrieb innerhalb desselben Gebiets
- 8. Freie Vertriebssysteme
- 9. Internetvertrieb – neue (?) Kernbeschränkung in Art. 4 lit. e)
- 9.1 Verhinderung der wirksamen Nutzung des Internets
- 9.2 „Andere Beschränkungen“ des Internetvertriebs
- 9.3 Doppelpreissysteme (Dual Pricing) bei Internetverkäufen
- 9.4 Aufgabe des strengen Äquivalenzprinzips für Selektionskriterien
- 9.5 Conclusio
- VII. Vereinbarungen mit Online-Plattformen
- 1. Online Vermittlungsdienste als Anbieter/Bestpreisklauseln
- 1.1 Preis-/Kundenkreisvorgaben durch den Produktanbieter
- 1.2 Preis/-Kundenkreisvorgaben durch den Online-Vermittler
- 1.3 Exklusivitätsabreden
- 1.4 Bestpreisklauseln
- 1.5 Marktanteilsschwellen
- 2. Ausschluss der Freistellung für hybride Plattformen (Art. 2 Abs. 6)
- 3. Plattformen, die als Eigenhändler agieren
- VIII. Wettbewerbsverbote („Markenzwang“)
- IX. Ausblick
- *
- *)LL.M. (European University Institute), Partnerin im Kartellrecht bei LUTHER in Düsseldorf
- **
- **)Counsel im Kartellrecht bei LUTHER in Düsseldorf
- ***
- ***)Senior Associate im Kartellrecht bei LUTHER in Düsseldorf
- 1
- 1)VO (EU) 330/2010 der Kommission v. 20. 4. 2010 über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 102/1 v. 23. 4. 2010.
- 2
- 2)Bekanntmachung der Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen (2010/C 130/01), ABl C 130/1 v. 19. 5. 2010.
- 3
- 3)VO (EU) 2022/720 der Kommission v. 10. 5. 2022 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 134/4 v. 11. 5. 2022; alle Bezugnahmen auf Artikel ohne weitere Angabe sind Bezugnahmen auf diese Verordnung (Vertikal-GVO).
- 4
- 4)Bekanntmachung der Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen (2022/C 248/01), ABl C 248/1 v. 30. 6. 2022; alle Bezugnahmen auf Randnummern ohne weitere Angabe sind Bezugnahmen auf diese Leitlinien.
- 5
- 5)So auch Schultze/Pautke, BB 2022, I.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.