ZWeR 2024, 101

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2024 Editorial 

Editorial

Sehr geehrte, liebe Leserinnen und Leser,
nachdem bereits mit dem letzten Heft eine Erweiterung des Herausgeberkreises um namhafte Kartellrechtler aus Wissenschaft und Praxis bekannt gegeben werden konnte, hat das Gremium ein weiteres, im Kartellrecht sehr renommiertes Mitglied gewinnen können. Wir freuen uns, Frau Dr. Natalie Harsdorf, LL.M., als neue Mitherausgeberin begrüßen zu dürfen. Als Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien bringt sie nicht nur ihre Kompetenz in Fragen der Wettbewerbspolitik mit ein, sondern stärkt auch die Verbindungen unserer Zeitschrift zur österreichischen Kartellrechtscommunity.
In diese Zeit erfreulicher Erweiterungen unseres Herausgeberkreises fällt jedoch auch ein schmerzlicher Verlust: Am 8. Juni 2024 verstarb unser Gründungsherausgeber Dr. Kurt Stockmann, Vizepräsident des Bundeskartellamts a. D., nach langer, tapfer ertragener Krankheit im 85. Lebensjahr.
Der renommierte Wettbewerbsrechtler leitete verschiedene Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts, dessen Vizepräsident er bis zum Ende seiner Dienstzeit im August 2004 war. Zu seinen Steckenpferden zählte sicherlich die Wettbewerbsaufsicht im Verlagsbereich. Die langjährige Aufgabe als Vorsitzender der für den Presse- und Buchverlagssektor zuständigen 6. Beschlussabteilung war dem literaturbegeisterten, Erstausgaben sammelnden Stockmann auf den Leib geschnitten. Dass er auch selbst meisterhaft mit Sprache umgehen konnte, mal fein ironisierend, mal diplomatisch, verwundert nicht. Unvergessen, dass er autodidaktisch Alt-Spanisch erlernte, um endlich den „Don Quixote“ in der Urfassung lesen zu können.
Kurt Stockmann widmete sich aber auch mit Leidenschaft dem Austausch und der Zusammenarbeit im Wettbewerbsrecht auf internationaler Ebene. Schon früh machte er sich hier einen Namen, erwies sich als begnadeter Netzwerker. Später kamen Aufgaben als Vorsitzender einer Arbeitsgruppe über multinationale Unternehmen und des OECD-Wettbewerbsausschusses hinzu. Sein internationales Engagement setzte er, solange es die Gesundheit zuließ, noch nach der Pensionierung als Berater in Fragen des Kartellrechts und der Wettbewerbspolitik insbesondere der OECD, der UNCTAD und der EU fort.
Geradezu als Glücksfall lässt sich bezeichnen, dass seine Berufung zum Vizepräsidenten des Bundeskartellamts in die Entstehungszeit des neuen Vergaberechts fiel. In dieser Rolle konnte er später auch die Strukturen für die Vergabenachprüfung in gerichtsähnlichen Kammern beim Bundeskartellamt mitgestalten. Denn schon als Vorsitzender des Vergabeüberwachungsausschusses des Bundes, der Vorläuferorganisation der späteren Vergabekammern, war er als wirkmächtiger Wegbereiter eines wettbewerblich verstandenen Vergaberechts in Deutschland aufgetreten. Viele wegweisende wettbewerbsorientierte vergaberechtliche Beschlüsse fielen in diese Zeit. Nicht wenige davon bereiteten die spätere gleichlaufende Rechtsprechung des EuGH und des OLG Düsseldorf zum Vergaberecht vor oder nahmen sie sogar vorweg. Dass dies alles auf theoretisch sicherem Fundament stand, bewies sein grundlegender Aufsatz aus 2003 zum Thema „Die Integration von Vergaberecht und Kartellrecht“ in der ZWeR.
Mit seiner umfangreichen wie tiefgreifenden Kommentierung der vergaberechtlichen Vorschriften zu den Nachprüfungsbehörden und zum vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem OLG ZWeR 2024, 102im Immenga/Mestmäcker begleitete er dieses Thema bis zuletzt. Die bereits begonnene Fortführung der Kommentierung für die für 2025 vorgesehene 7. Auflage konnte er nun nicht mehr abschließen.
Auch in unserem Herausgeberkreis hinterlässt Kurt Stockmann eine große Lücke. Im Sommer 2002 fragten ihn die drei wissenschaftlichen Initiatoren des Projekts einer Archivzeitschrift für Kartellrecht – Dreher, Fuchs und Immenga –, ob er sich daran angesichts der Bedeutung des Bundeskartellamts als Gründungsherausgeber beteiligen würde. Dem hat er sofort zugestimmt. Seitdem hat er die ZWeR auf vielfältige Weise geprägt. Dies gilt vor allem für seine inhaltlichen Beiträge. Bis heute hat er insgesamt dreizehn Aufsätze und Rezensionen wichtiger kartellrechtlicher Literatur in der ZWeR veröffentlicht. Darüber hinaus hat er durch die Ansprache von Autoren und die Voten zu eingereichten Beiträgen zahlreiche Impulse gegeben und die wissenschaftliche Qualität der Veröffentlichungen in der ZWeR gesichert.
Wir trauern um einen großartigen Kollegen, Wegbegleiter und Menschen und sind in Gedanken bei seiner Ehefrau und seiner Familie.
 
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