ZWeR 2022, 243

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2022 AufsätzeAnne C. Wegner* / Benjamin Schwenker** / Samira Altdorf***

Die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 2022/720 nebst Vertikal-Leitlinien – Kontinuität und Umbruch in der Vertriebspraxis

Nachdem die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung 330/20101 (i. F. VGVO 2010) und die dazugehörigen Leitlinien2 (i. F. V-LL 2010) seinerzeit nur wenige Änderungen zu ihren Vorgängerversionen aufwiesen, stellen die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung 2022/7203 (i. F. Vertikal-GVO) sowie die diesbezüglichen Leitlinien4 (i. F. Leitlinien) eine tiefgreifendere Reform dar. Zwar haben die Leitlinien massiv an Umfang zugenommen, allerdings ist die Verordnung insgesamt praxisnäher geworden und gibt klarere Hinweise für eine Vielzahl von Einzelproblemen in Handels- und Liefervereinbarungen.5 Der Beitrag soll wichtige Änderungen im Lichte der Gesetzgebungshistorie aufzeigen und einordnen.

Contents

  • I. Überblick
  • II. Grundstruktur, Geltungszeitraum und Übergangsregelung
  • III. Handelsvertreterprivileg
    • 1. Abgrenzung zwischen „echten“ und „unechten“ Handelsvertreterverträgen
    • 2. Eigentumserwerb des Handelsvertreters in Bezug auf die Vertragswaren
    • 3. Rückgaberecht des Handelsvertreters in Bezug auf Lagerbestände auch weiterhin relevantes Kriterium?
    • 4. Keine Präzisierung des Begriffs „unbedeutende" finanzielle oder wirtschaftliche Risiken
    • 5. Methoden der Risikoübernahme durch den Unternehmer
    • 6. Tätigkeit des Handelsvertreters für mehrere Unternehmer
    • 7. Handelsvertreter mit Doppelprägung
    • 8. Anwendung des Art. 101 Abs. 1 AEUV auf Handelsvertreterverträge
  • IV. Dualer Vertrieb
    • 1. Informationsaustausch im dualen Vertrieb
    • 2. Anwendbarkeit der Vertikal-GVO auf bezweckte Beschränkungen
    • 3. Personeller Anwendungsbereich/Franchising
    • 4. Hybride Plattformen
  • V. Preisbindung
    • 1. Mindestwerbepreise (MAP)
    • 2. Erfüllungsverträge (Fulfillment Contracts)
    • 3. Preisüberwachung
  • VI. Gebiets- und Kundenkreisbeschränkungen – Art. 4 lit. b) – f)
    • 1. Grundstruktur
    • 2. Legaldefinition aktiver und passiver Verkäufe
    • 3. Mittelbare Gebiets-/Kundenkreisbeschränkungen
    • ZWeR 2022, 244
    • 4. Niederlassungsklausel, Sprunglieferungsverbot, Bauteileklausel
      • 4.1 Niederlassungsklausel
      • 4.2 Beschränkung des Vertriebs durch Großhändler an Endverbraucher
      • 4.3 Beschränkung des Vertriebs von zum Zwecke der Weiterverwendung gelieferter Teile an Wettbewerber des Anbieters
    • 5. Besonderheiten bei Alleinvertriebssystemen
      • 5.1 Beschränkung des Vertriebs in Alleinvertriebsgebiete/an Alleinvertriebs-Kundengruppen
      • 5.2 Beschränkung des Vertriebs an nicht zugelassene Händler in Selektivvertriebsgebiete
    • 6. Besonderheiten bei selektiven Vertriebssystemen
      • 6.1 Verbot des Verkaufs an nicht zugelassene Händler im selektiven Vertriebsgebiet
      • 6.2 Beschränkung des Vertriebs in Alleinvertriebsgebiete/an Alleinvertriebs-Kundengruppen
      • 6.3 Beschränkung von Querlieferungen zwischen zugelassenen Händlern innerhalb eines selektiven Vertriebssystems
      • 6.4 Keine Beschränkung von Verkäufen an Endverbraucher
    • 7. Keine Kombination aus selektivem Vertrieb und Alleinvertrieb innerhalb desselben Gebiets
    • 8. Freie Vertriebssysteme
    • 9. Internetvertrieb – neue (?) Kernbeschränkung in Art. 4 lit. e)
      • 9.1 Verhinderung der wirksamen Nutzung des Internets
      • 9.2 „Andere Beschränkungen“ des Internetvertriebs
      • 9.3 Doppelpreissysteme (Dual Pricing) bei Internetverkäufen
      • 9.4 Aufgabe des strengen Äquivalenzprinzips für Selektionskriterien
      • 9.5 Conclusio
  • VII. Vereinbarungen mit Online-Plattformen
    • 1. Online Vermittlungsdienste als Anbieter/Bestpreisklauseln
      • 1.1 Preis-/Kundenkreisvorgaben durch den Produktanbieter
      • 1.2 Preis/-Kundenkreisvorgaben durch den Online-Vermittler
      • 1.3 Exklusivitätsabreden
      • 1.4 Bestpreisklauseln
      • 1.5 Marktanteilsschwellen
    • 2. Ausschluss der Freistellung für hybride Plattformen (Art. 2 Abs. 6)
    • 3. Plattformen, die als Eigenhändler agieren
  • VIII. Wettbewerbsverbote („Markenzwang“)
  • IX. Ausblick
*
*)
LL.M. (European University Institute), Partnerin im Kartellrecht bei LUTHER in Düsseldorf
**
**)
Counsel im Kartellrecht bei LUTHER in Düsseldorf
***
***)
Senior Associate im Kartellrecht bei LUTHER in Düsseldorf
1
1)
VO (EU) 330/2010 der Kommission v. 20. 4. 2010 über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 102/1 v. 23. 4. 2010. 
2
2)
Bekanntmachung der Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen (2010/C 130/01), ABl C 130/1 v. 19. 5. 2010.
3
3)
VO (EU) 2022/720 der Kommission v. 10. 5. 2022 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 134/4 v. 11. 5. 2022; alle Bezugnahmen auf Artikel ohne weitere Angabe sind Bezugnahmen auf diese Verordnung (Vertikal-GVO).
4
4)
Bekanntmachung der Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen (2022/C 248/01), ABl C 248/1 v. 30. 6. 2022; alle Bezugnahmen auf Randnummern ohne weitere Angabe sind Bezugnahmen auf diese Leitlinien.
5
5)
So auch Schultze/Pautke, BB 2022, I.

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