ZWeR 2020, 437

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2020 AufsätzeOliver Budzinski* / Annika Stöhr**

Ministererlaubnis für Kartellfälle: Kooperation im Sinne des Gemeinwohls?

Mit der Umsetzung der 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde im Jahr 2005 die Ausnahmeregelung des sog. Ministerkartells nach § 8 GWB ersatzlos gestrichen. Ähnlich dem noch bestehenden Instrument der Ministererlaubnis für Fusionen nach § 42 GWB konnte bis dahin der amtierende Bundeswirtschaftsminister aus „überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls“ (§ 8 Abs. 1 GWB) sowie bei unmittelbarer „Gefahr für den Bestand des überwiegenden Teils der Unternehmen eines Wirtschaftszweigs“ (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GWB) eine Ausnahme vom Kartellverbot nach § 1 GWB aussprechen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die Ausgestaltung und die ökonomische Sinnhaftigkeit des Instrumentes an sich beleuchtet. Dabei wird insbesondere auf potenzielle Gemeinwohlgründe eingegangen, welche in der aktuellen wissenschaftlichen und politischen Diskussion im Vordergrund stehen: Umwelt- und Tierschutz, sowie die Bildung und Unterstützung von sog. National Champion Unternehmen. Abschließend wird ein Vergleich der Instrumente Ministerkartell und Ministererlaubnis für Fusionen vorgenommen, welcher zeigt, dass ein ministererlaubtes Kartell häufig weniger starke negative Wettbewerbswirkungen hätte als eine irreversible Fusion. Aus ökonomischer Sicht wäre somit ein Ersatz des vieldiskutierten Instrumentes der Ministererlaubnis nach § 42 GWB durch eine Regelung zur Ausnahmeerlaubnis von Kartellen zu erwägen. Allerdings würde jedes derartige Instrument erheblicher Absicherungen gegen eine ungeeignete oder missbräuchliche Anwendung bedürfen, ohne welche ein Verzicht die bessere Lösung darstellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wettbewerb vs. Gemeinwohl?
    • 1. Wann kann Marktmacht zu Gemeinwohl führen?
    • 2. Gemeinwohlgründe in der wirtschaftspolitischen Praxis
    • 3. „Grüne“ Kartelle: Klimaschutz und Tierwohl
    • 4. National und European Champions
  • III. Gemeinwohl-Kartell vs. Gemeinwohl-Fusion
    • 1. Empirische Bilanz der bisherigen Fälle
    • 2. Ein Vergleich der Instrumente
  • IV. Fazit – Brauchen wir § 8 GWB zurück?
*
*)
Dr. rer. pol., Professor für Wirtschaftstheorie, Institut für Volkswirtschaftslehre und Institut für Medien und Mobilkommunikation (IMMK), Technische Universität Ilmenau
**
**)
M. Sc., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referentin Konsumgüterindustrie. Die hier dargestellten Ergebnisse und Meinungen sind die der Autorin und entsprechen nicht notwendigerweise den Ansichten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wir danken Björn A. Kuchinke für wertvolle Hinweise zu einer früheren Version des Beitrages.

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