ZWeR 2013, 312

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2013 AufsätzeFlorian Bien / Jan Dirk Harke*

Neues Recht für alte Fälle?

Der intertemporale Anwendungsbereich der Verjährungshemmung gemäß § 33 Abs. 5 GWB 2005

Der Beitrag befasst sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich von § 33 Abs. 5 GWB 2005, der eine Hemmung der Verjährung von Kartellschadensersatzansprüchen durch die Einleitung eines kartellbehördlichen Verfahrens vorsieht. Soll diese Regelung auch für Ansprüche aus Kartellverstößen gelten, die schon vor Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Juli 2005 zum Gegenstand eines Verfahrens geworden und auch schon durch eine Verfügung der Kartellbehörde sanktioniert worden sind? Die Verfasser verneinen dies und beziehen damit die Gegenposition zu der Ansicht von Wagner/von Olshausen (ZWeR 2013, 121).

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
    • 1. Problemstellung
    • 2. Meinungsstand
      • 2.1 Literarische Stellungnahmen vor Verkündung des ORWI-Urteils
      • 2.2 Rechtsprechung insbesondere des BGH im Fall ORWI: Keine Anwendbarkeit von § 33 GWB 2005 auf Altfälle
      • 2.3 Zwischenergebnis
      • 2.4 Literarische Auseinandersetzung mit dem ORWI-Urteil im Hinblick auf die Frage nach der intertemporalen Anwendbarkeit von § 33 Abs. 5 GWB
      • 2.5 Bedeutung des obiter dictums im ORWI-Urteil des BGH
      • 2.6 Ergebnis
    • 3. Vorgehen
    • 4. Das Erfordernis der Auslegung neu geschaffener Normen im Hinblick auf ihre zeitliche Anwendbarkeit
  • II. Auslegung der Vorschrift § 33 Abs. 5 GWB 2005 im Hinblick auf die Frage nach ihrem intertemporalen Anwendungsbereich
    • 1. Wortlaut
      • 1.1 Präsentische Formulierung der Bestimmung spricht gegen ihre Geltung für Altfälle
      • 1.2 Vergleich mit der differenzierten Formulierung von § 34 (Perfekt), § 34a GWB 2005 (Präsens) andererseits
      • 1.3 Die Bedeutung der Wahl des Tempus durch den Gesetzgeber für die Frage der intertemporalen Anwendbarkeit neu eingeführter Regelungen
      • 1.4 Ergebnis
    • 2. Systematik
      • 2.1 Bezugnahme auf die neu gefasste und erst am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Anspruchsgrundlage für Schadensersatz § 33 Abs. 3 GWB 2005
      • 2.2 Keine Lückenhaftigkeit von § 131 in Bezug auf § 33 Abs. 5 GWB 2005
    • 3. Zweck
      • 3.1 Rückwirkende Abschreckung durch rückwirkende Erleichterung des privaten Rechtsschutzes nicht möglich
      • 3.2 Stärkung des privaten Rechtsschutzes soll das erst am 1. Juli 2005 außer Kraft getretene Anmeldesystem mit Erlaubnisvorbehalt ablösen
      • 3.3 Zweck des neu eingeführten Hemmungstatbestandes insbesondere
        • 3.3.1 Kein Gleichlauf zwischen Bindungs- und Hemmungswirkung erforderlich
        • 3.3.2 Geringe praktische Bedeutung von § 33 Abs. 4 GWB 2005
        • 3.3.3 Zur Bedeutung des neuen Hemmungstatbestands in der Praxis
      • ZWeR 2013, 313
      • 3.4 Keine Schutzbedürftigkeit der Kartellgeschädigten nach Abschluss des Behördenverfahrens
  • III. Vergleich mit anderen neu eingeführten Hemmungstatbeständen
    • 1. Neue Hemmungstatbestände mit Rückwirkung
      • 1.1 Verjährungshemmung zum Schutz vor Anspruchsverlust
      • 1.2 Verjährungshemmung als Anreiz zur außergerichtlichen Konfliktlösung
    • 2. Neue Hemmungstatbestände ohne Rückwirkung
    • 3. Ergebnis
  • IV. Art. 169 EGBGB als Grundlage eines Analogieschlusses
    • 1. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fristveränderung
    • 2. Rechtsprechung des Reichsgerichts
    • 3. Analoge Anwendung von Art. 169 EGBGB jenseits der Fristveränderung?
  • V. Ergebnis
*
*)
Prof. Dr. iur. Florian Bien, Maître en Droit (Aix-Marseille III) und Prof. Dr. iur. Jan Dirk Harke, Universität Würzburg. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell